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Geplante Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, die Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück, zu Freitag, 23.04.2021, aufzuheben. 
Die Stallpflicht war zum Schutz vor der Einschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel Mitte November 2020 erforderlich geworden. Durch die Haltung im Stall oder innerhalb von überdachten und seitlich vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützten Ausläufen sollte vor allem verhindert werden, dass das Geflügel mit Ausscheidungen infizierter Wildvögel oder mit Wildvogelkadavern in Kontakt kommt. Grundlage für die Anordnung der Stallpflicht war eine Risikobewertung des Landkreises.
 
Im Rahmen einer Abwägung aller relevanten Faktoren sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht mehr angemessen ist, die Stallpflicht weiter anzuordnen. 
Das Risiko wird nunmehr geringer eingeschätzt, weil sich das Seuchengeschehen in der Umgebung beruhigt hat, die Wildvogelbewegungen deutlich nachgelassen haben und sich die Änderung der Witterungslage günstig auswirkt. Zudem wurden im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück weder Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln noch Ausbrüche in Geflügelbeständen festgestellt. Es wurden mehr als 130 Proben von Wildvögeln untersucht; in keiner wurde der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen.
 
Dennoch besteht das Restrisiko eines Viruseintrages, da der Erreger nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorkommt. 
Nicht nur deswegen ist es weiterhin sehr wichtig, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpestverordnung (§§ 2 bis 7, Link: www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/ ) eingehalten werden, hier insbesondere 
- eine Wildvogel-geschützte Fütterung,
- eine Tränkung mit Leitungswasser (nicht mit Oberflächenwasser, zu welchem Wildvögel Zugang hatten) und
- eine Wildvogel-geschützte Lagerung von Futtermitteln und Einstreu.
Darüber hinaus sollten Ausläufe vor Wiedernutzung nach Wildvogelkadavern abgesucht und diese entfernt werden (Entsorgung über den Haus- Restmüll).

Inverstitions- und Zukunftsprogramm

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). 

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste des BMEL (Stand 9. Januar 2021).

Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beim BMEL beantragen.

Weitere Informationen zu den Programmkrediten und den aktuellen Angeboten erhalten Sie unter www.rentenbank.de/foerderangebote


Nachtrag:

Innerhalb kurzer Zeit wurden nach dem Start der Antragstellung am 11. Januar 2021 so viele Zuschussanträge im Onlineportal fertiggestellt, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft sowie für Wirtschaftsdüngerlager bereits ausgeschöpft sind. (Hinweis: Die Antragstellung für Separationsanlagen hat noch nicht begonnen.)

Die Antragstellung ist bis voraussichtlich Anfang März 2021 ausgesetzt. Die Registrierung im Onlineportal bleibt weiterhin möglich.

 

G E S C H L O S S E N

Unser Haus bleibt vom 28. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2020, geschlossen.

Ab Montag, den 4. Januar 2021 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.

Neues von der Landvolk-App

Es tut sich was in Sachen Landvolk-App. Ein von vielen gewünschtes Feature, nur Kreisverbandsmeldungen anzeigen zu lassen, wurde letzte Woche in die App integriert.
Auf der Startseite wurde ein Button oberhalb des ersten Postings implementiert, mit dem nur noch die Informationen des jeweiligen Kreisverbandes angezeigt werden können (siehe Bild).

Innogy wird zu E.ON

Zum 01.10.2020 ist Innogy SE in die Marke E.ON übergegangen.

Der Stromvertrag mit Innogy läuft noch bis zum 31.12.2020 wie verhandelt zu Ende.

Ab dem 01.01.2021 gibt es mit der E.ON ein neues Strom-Lieferangebot „E.ON NLV Strom eFix 2023“.

Dieser Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 3 Jahren und somit vom 01.01.2021 – 31.12.2023.

E.ON hat in der vergangenen Woche alle Mitglieder mit Vertrag bei Innogy angeschrieben und den o.g. Vertrag beigefügt.

Dieser Vertrag muss bis zum 12.11.2020 unterschrieben an E.ON zurück geschickt werden.
Ein Freiumschlag ist beigefügt, aber auch eine Rücksendung per Fax ist möglich.

Zur Preisstellung: „Netto-Arbeitspreis Energie“ und „Netto-Grundpreis Energie " sind für die Erstlaufzeit garantiert, alle weiteren Komponenten (Netzentgelte, Steuern und Abgaben) werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.

Ansprechpartnerin:
Lisa Dieckmann
Tel.          05422 950235
E-Mail:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Klimafolgenanpassungskonzept

Der Landkreis Osnabrück bietet für Landwirte und Landwirtinnen und deren Verbände zum Thema Klimafolgenanpassungskonzept

am Dienstag, den 3. November 2020 ab 18 Uhr

eine Online-Videokonderenz an.

Die Landrätin Anna Kebschull wird drei Stunden lang auf Ihre Fragen, Anliegen und Meinungen zu dem Konzept eingehen.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Infos sowie alles weitere zur Anmeldung für die Veranstaltung

https://klima-beteiligung.lkos.de/lkos/de/home

 

Für die Wald- und Forstwirtschaft findet ebenfalls ein Dialog mit der Landrätin Anna Kebschull statt.

Die Veranstaltung findet statt am:

Mittwoch, den 18. November 2020 ab 18.00 Uhr