Inverstitions- und Zukunftsprogramm

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). 

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste des BMEL (Stand 9. Januar 2021).

Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beim BMEL beantragen.

Weitere Informationen zu den Programmkrediten und den aktuellen Angeboten erhalten Sie unter www.rentenbank.de/foerderangebote


Nachtrag:

Innerhalb kurzer Zeit wurden nach dem Start der Antragstellung am 11. Januar 2021 so viele Zuschussanträge im Onlineportal fertiggestellt, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft sowie für Wirtschaftsdüngerlager bereits ausgeschöpft sind. (Hinweis: Die Antragstellung für Separationsanlagen hat noch nicht begonnen.)

Die Antragstellung ist bis voraussichtlich Anfang März 2021 ausgesetzt. Die Registrierung im Onlineportal bleibt weiterhin möglich.