Info vom Imkerverein Melle

Hallo zusammen,

Silke Meier (Vorsitzende Imkerverein Melle) bittet um die Weiterleitung folgender Info:

Zum Schutz vor der Verbreitung ansteckender Krankheiten und zur Gesundhaltung der Bienenvölker ist es wichtig, dass nicht zu viele Völker eng beieinander stehen. Bevor die Imker auf unseren Feldern ihre Bienenstöcke aufstellen, sollten sie uns ein Gesundheitszeugnis ihrer Völker zeigen. Die Imker freuen uns über jeden Grundbesitzer, der die Möglichkeit bietet, Bienen auf seinem Grundstück aufzustellen. Als Bestäuber leisten die Bienen unschätzbare Dienste für Kultur- und Wildpflanzen und liefern uns außerdem noch leckeren Honig. Allerdings ist nicht jeder Standort in unserer Region geeignet für mehr als 10 Völker. Vor allem jetzt im Herbst wird die Menge an verfügbarem Pollen und Nektar knapp.

Wichtig: Für Bienenwanderungen über Landkreis-/Landesgrenzen ist ein Gesundheitszeugnis notwendig, Bienenhaltung ist meldepflichtig! Wir möchten darum bitten, bei Wanderanfragen für größere Mengen an Bienenvölkern Rücksprache mit dem Imkerverein zu halten. Danke!

Liebe Grüße vom Landvolk Melle

Aktuelles zur Schweinepest in Deutschland

Der Verdacht der Schweinepest hat sich leider bestätigt. Bei dem Wildschwein-Kadaver in Brandenburg wurde die Tierseuche nachgewiesen. Der Status „seuchenfrei“, der bisher für Deutschland galt ist nun aufgehoben. Dies kann dazuführen, dass Exportstopps für das Schweinefleisch ins Nicht-Eu-Ausland drohen. Die Bauern machen sich große Sorgen, schließtlich ist Deutschland weltweit einer der größten Exporteure von Schweinefleisch.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat Informationen zur Afrikanischen Schweinepest ausgearbeitet und formuliert.

Das nachfolgende Dokument gibt Fragen auf Antworten im Zusammenhang mit der Schweinepest.

Hintergrundinformation_zur_ASP_191119

 

Gemeinsam statt Einsam

Natur-, Arten- und Gewässerschutz sind wichtige gesellschaftliche und landwirtschaftliche  Anliegen. Unser Landvolk Präsident Albert Schulte to Brinke stellte am Dienstag, den 01.09.2020, dem Rat in  Melle den Niedersächsischen Weg vor. Der Niedersächsische Weg ist eine Rahmen - Vereinbarung zwischen Umweltschutz,  Landwirtschaft und Politik, und zeigt, dass Umweltschutz möglich ist, aber eben  auch ein Preisschild hat. 
"Was ist es uns gemeinsam wert?", genau das ist die zentrale Fragestellung. 
Themen sind Wiesenbrüterschutz, Gewässerrandstreifen,  Waldschutz, Biotopverbund, ... mit qualitativen Naturschutz in Form von Erfolgskontrollen.
Hier kann die Rahmenvereinbarung eingesehen werden. Die operativen Gruppen sind jedoch noch gemeinsam in der Ausarbeitung der Lösungen und Ziele…
https://www.niedersachsen.de/download/155559/Der_Niedersaechsische_Weg_-_Broschuere_nicht_barrierefrei_.pdf
 
Dankeschön an Albert Schulte to Brinke vom Landvolk Niedersachsen und der Meller Politik fürs Interesse an diesem gemeinsamen Weg für mehr Artenschutz.
 
 
 
 

Kooperation trägt Früchte

Streuobstwiesen sind wahre Hotspots der Artenvielfalt! „KLAr Melle“ - ein Bündnis aus Vertretern der Stiftung für Ornithologie und Naturschutz (SON), dem Kreislandvolkverband Melle e. V., der Jägerschaft Melle e. V. und dem Umweltbüro der Stadt Melle - setzt sich für den Erhalt dieser wertvollen Strukturen ein, unterstützt Meller BürgerInnen bei der Auswahl geeigneter Sorten und berät zu weiteren ergänzenden Maßnahmen des Lebensraum- und Artenschutzes.
Bisher wurden im Rahmen der Kooperation knapp 85 Obstbäume gepflanzt, viele weitere sollen folgen! Bei Interesse an einer Zusammenarbeit freut sich die Kooperation über Rückmeldungen. Weitere Informationen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 
 

„KLAr Melle“ geht online!

Das im Jahr 2017 gegründete Bündnis aus Vertretern der Stiftung für Ornithologie und Naturschutz (SON), dem Kreislandvolkverband Melle e. V., der Jägerschaft Melle e. V. und dem Umweltbüro der Stadt Melle „Kooperation Lebensraum- und Artenschutz Melle – KLAr Melle“ ist nun auch online präsent. Einfach mal vorbeischauen und informieren: www.klar-melle.de

 

Lernen mit allen Sinnen in Melle

Landvolk Melle Öffentlichkeitsarbeit GmbH ist wieder als regionaler Bildungsträger bei dem Projekt „Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger“ anerkannt.

Der Förderantrag für den neuen Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2023 ist bewilligt worden. Das heißt, wenn die Einschränkungen wegen Corona es demnächst zulassen, können wir wieder mit unseren Bildungsprojekten an den Schulen weitermachen.

Projekte wie „Kuh und Milch“ und „Huhn und Ei“ vermitteln wir Grundschulkindern, mit einer vorbereitenden Unterrichtsstunde und einem anschließenden Besuch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb.

Für die weiterführenden Schulen, Klasse 5 und 6, haben wir Projekte zum Thema „Bodenkunde und Pflanzenbau“ und „Einblicke in die Landwirtschaft“.

Auch Erwachsenengruppen zeigen wir, wie Landwirtschaft funktioniert, auch sie können Einblicke in den tatsächlichen Ablauf auf einem Hof bekommen. Da bietet sich das Angebot „Expeditionen in die Landwirtschaft“ an.

Bei Fragen sind wir für Sie da.

 

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 12.06.2020

Aus der Buchstelle - Für weitere individuelle Gestaltungs- und Beratungsfragen sprechen Sie Ihren persönlichen Sachbearbeiter an:

Aufgrund der Coronapandemie sind viele Betriebe unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage geraten. Um einer möglichen Insolvenzwelle entgegenzuwirken und neue Impulse für die Wirtschaft zu setzen, hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, welches vom Bundesministerium der Finanzen am 12.06.2020 veröffentlicht wurde.

Mit diesem Info-Schreiben möchten wir Ihnen im Folgenden die für Sie wichtigsten Punkte erläutern.

Umsatzsteuer

Änderung Mehrwertsteuersätze 01.07.2020 bis 31.12.2020

Eine überraschende, aber auch zentrale Maßnahme des Pakets ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze. Man verspricht sich dadurch die Stärkung des Binnenkonsums.

Im Detail stellt sich die Änderung wie folgt dar:

Für den befristeten Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 werden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.

Bedeutung in der Praxis:

Die reduzierten Mehrwertsteuersätze sind auf alle erbrachten Lieferungen und Leistungen ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Das bedeutet, dass das Liefer- bzw. Leistungsdatum das entscheidende Merkmal ist, welches die Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze begründet.

Stellen Sie daher sicher, dass auf Ihren Eingangs- und Ausgangsrechnungen neben den neuen Steuersätzen auch das Liefer- bzw. Leistungsdatum eindeutig zu erkennen ist, um so von vornherein eventuellen Unklarheiten und Streitpunkten mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen. Dies würde besonders den Vorsteuerabzug betreffen, der bei einer nicht korrekt erstellten Rechnung verwehrt wird. Des Weiteren ist eine in der Ausgangsrechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer auch in voller Höhe an das Finanzamt abzuführen.

Für Landwirte, welche die Pauschalierung der Umsatzsteuer nach § 24 UStG anwenden, bleibt der Durchschnittssteuersatz von 10,7 % weiterhin bestehen. Hier entsteht ein Liquiditätsvorteil, da bei gleichbleibenden Umsätzen Waren und Dienstleistungen nun durch die reduzierten Mehrwertsteuersätze günstiger erworben werden können.

Einkommensteuer

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Als Anreiz für neue Investitionen hat der Koalitionsausschuss beschlossen, für die Kalenderjahre 2020 und 2021 die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) wiedereinzuführen.

Diese kann dann für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2021 angeschafft werden, angewandt werden.

Die Höhe beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung und maximal 25 %.

Vorteile:

Während bei der linearen AfA das Wirtschaftsgut über die Laufzeit in gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben wird, profitiert man bei der degressiven AfA in den ersten ein bis drei Jahren von höheren AfA-Sätzen, da die maximal 25 % immer vom Restbuchwert des Vorjahres berechnet werden. Somit hat man bereits in den ersten drei Jahren über 50 % des AfA-Volumens für sich nutzen können.

Des Weiteren kann während der Nutzungsdauer von der degressiven zur linearen AfA gewechselt werden, sobald diese günstiger ist. Somit kann sichergestellt werden, dass das volle AfA-Volumen während der Nutzungsdauer ausgeschöpft werden kann, da bei der degressiven AfA üblicherweise ein Restbuchwert stehen bleibt.

 

Fristverlängerung für Investitionsabzugsbetrag und Reinvestitionsrücklagen

Die Möglichkeit zur Bildung von Investitionsabzugsbeträgen bzw. Reinvestitionsrücklagen sind vom Gesetzgeber als Anreiz gedacht, dass der Steuerpflichtige weiter in sein Unternehmen investiert. Die so erlangten steuerlichen Vorteile im Jahr der Bildung sind aber an bestimmte Fristen geknüpft, in denen die entsprechende Investition auch getätigt werden muss.

Sollte die Investition ausbleiben, ist die Bildung des Investitionsabzugsbetrages bzw. der Reinvestitionsrücklage im Jahr der Bildung rückgängig zu machen. Dies führt zu einer Steuernachzahlung, die zusätzlich verzinst wird.

Da es aufgrund der Corona-Pandemie durchaus passieren kann, dass geplante Investitionen zeitlich nach hinten verschoben werden müssen, würde genau dieses Szenario der nachträglichen Versteuerung und Verzinsung eintreten.

Um dem vorzubeugen, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Fristen für Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionsrücklagen um 1 Jahr zu verlängern. Dies gilt für alle IAB’s und Rücklagen, die am Wirtschaftsjahresende 30.06.2020 für Landwirte und 31.12.2020 für Gewerbetreibende aufzulösen wären.

 

Weitere Maßnahmen

Einmaliger Kinderbonus von 300,- € für jedes Kind, welches im Kalenderjahr 2020 mindestens für einen Monat kindergeldberechtigt war. Der Bonus wird in zwei Teilen zu je 150,- € in den Monaten September und Oktober 2020 ausgezahlt.

Der Ermäßigungsfaktor bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gem. § 35 EStG wird von 3,8 auf 4,0 angehoben. Das bedeutet, dass bis zu einem Hebesatz von 420 % Gewerbetreibende vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden könnten. Dies ist im Einzelfall zu berechnen.

Der Verlustrücktrag gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG wird für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 von 1 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR für Einzelveranlagte und von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR für zusammen Veranlagte erhöht. Ab 2022 gelten wieder die alten Werte.

Der Freibetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908,- € 4.008,- € angehoben.

Des Weiteren ist über die Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer nachzudenken. Je nach wirtschaftlicher Situation ist eine Herabsetzung möglich und sinnvoll.

Text: Stephan Hobelmann - Steuerfachwirt
Quelle: Bundesministerium für Finanzen

KLAr Melle – Homepage

Webpräsenz ist unter www.klar-melle.de aufrufbar.

Die Stiftung Ornithologie und Naturschutz (SON) hat gemeinsam mit dem Kreislandvolkverband Melle e. V., der Jägerschaft Melle e. V. und der Stadt Melle das Projekt "KLAr Melle ausgeschrieben Kooperation Lebensraum- und Artenschutz Melle" gegründet. Ziel des Projektes ist es bestandbedrohte Arten zu fördern.

Über das Projekt können Sie sich auf der o. g. Homepage informieren.

Niedersächsischer Weg

Wie bereits  angekündigt, ist die neue Seite des Landvolk Niedersachsen zum "Niedersächsischen Weg" seit Ende letzter Woche unter www.niedersaechsischer-weg.de online.

Mit einer neuen Webseite informiert das Landvolk Niedersachsen über einzelne Punkte des "Niedersächsischen Weges".

Das Landvolk erkennt eindeutig den Wunsch der Gesellschaft, noch mehr für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu leisten, an. Niedersachsens Bäuerinnen und Bauern sind dazu bereit, deshalb geht das Landvolk den Niedersächsischen Weg der Landesregierung mit. Gemeinsam werden auf diesem Weg verschiedene Gesetzesvorschläge ausgearbeitet und in die parlamentarische Beratung gegeben. In diese Konzepte bringt sich das Landvolk Niedersachsen gestaltend ein und schlägt aktiv Lösungen für die richtige Balance zwischen Natur und Landwirtschaft vor. Die neue Internetseite begleitet diesen Prozess und will mit Text-, Bild- und Tonbeiträgen für mehr Transparenz sorgen.

Coronavirus und Sammelunterkünfte


Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat "Empfehlungen  zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in Sammelunterkünften und bei gemeinschaftlicher Unterbringung" aufgestellt. Sofern Sie Saisonarbeitskräfte in Sammelunterkünfte oder in einer  gemeinschaftliche Unterbringung haben, sollten Sie die Empfehlungen lesen.

Diese Empfehlungen können Sie sich hier anschauen und runterladen:

Empfehlungen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in Sammelunterkünften und bei geminschaftlicher Unterbringung