Landwirt schafft Lebensraum – Verleihung des KLAr-Artenschutzpreis 2021

Die „Kooperation Lebensraum- und Artenschutz Melle - KLAr Melle“, ein Bündnis aus der Stiftung für Ornithologie und Naturschutz (SON), dem Kreislandvolkverband Melle e. V., der Jägerschaft Melle e. V. und der Stadt Melle, verleiht 2021 zum dritten Mal den „KLAr-Artenschutzpreis“ für vorbildliches Engagement im Lebensraum- und Artenschutz auf landwirtschaftlichen Flächen.

Meller Landwirte, die sich durch geeignete, bereits durchgeführte Maßnahmen für den Lebensraum- und Artenschutz in Melle einsetzen, können sich ab sofort auch für den „KLAr-Artenschutzpreis 2021“ bewerben. Teilnehmen können alle Meller Landwirte, Familienbetriebe oder landwirtschaftliche Unternehmen, die Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes von Melle umsetzen. Es können auch Berufskollegen in der KLAr-Geschäftsstelle vorgeschlagen werden.

Bewerbungsschluss ist der 30. April 2021. Nähere Informationen sind in der Geschäftsstelle des Kreislandvolkverbandes (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 05422/95020) sowie bei „KLAr Melle“ (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0162/8087652) erhältlich. Gerne informiertdie KLAr-Geschäftsstelle auch zu weiteren Möglichkeiten des integrierten Lebensraum- und Artenschutzes in der Landwirtschaft.

Das Projekt „Kooperation Lebensraum- und Artenschutz Melle – Klar Melle“ ist zu 80 % aus Mitteln des ELER-Fonds der Europäischen Union und Mitteln des Landes Niedersachsen finanziert.

Bild Staubbadeplatz: Um typische Arten des Offenlandes wie zum Beispiel Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn zu schützen, können bereits kleinflächige Maßnahmen zielführend sein. Das Einrichten eines ca. 10 m² kleinen Staubbadeplatzes für Rebhühner kann beispielsweise bedeutend zum Schutz der selten gewordenen Bodenbrüter beitragen(Bild: Bernhard Gluer). 

 

 

Informationen des Landkreises Osnabrück zu Saisonarbeitskräften

Für die Einreise der Arbeitskräfte nach Deutschland ist entscheidend, aus welchem Land die Personen kommen. Fast alle im vergangenen Jahr gemeldeten Saisonarbeitskräfte kamen aus Polen, Rumänien oder Bulgarien. Davon ausgehend, dass das auch in diesem Jahr so sein wird, hierzu in Kürze einige wichtige Hinweise:


Einreise

Alle drei Staaten gelten bereits seit geraumer Zeit und auch derzeit weiter als Risikogebiete. Einreisende aus diesen Staaten haben sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts bzw. in eine geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten und abzusondern.

Die aus einem Risikogebiet einreisenden Personen haben gemäß § 1 Absatz 2 der Nds. Quarantäne-Verordnung unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Absonderungspflicht aufgrund der Einreise aus einem Risikogebiet hinzuweisen. Dieser Meldepflicht kann über die folgenden drei Wege entsprochen werden, wobei die nachstehenden Alternativen Ziff. 2 und 3 nur in Anspruch genommen werden sollen, wenn die digitale Meldemöglichkeit nach Ziff. 1 nicht in Betracht kam:

  1. Nutzung der digitalen Einreiseanmeldung unter der Internetadresse https://www.einreiseanmeldung.de. Die erhaltene Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung ist bei der Einreise mitzuführen und der Beförderin bzw. dem Beförderer (Busunternehmen, Bahn, etc) oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde auf Aufforderung vorzuzeigen.
  2. Nutzung der sog. Aussteigekarte nach dem Muster der Anlage 2 der Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Auch diese Aussteigekarte ist bei der Einreise mitzuführen und der Beförderin bzw. dem Beförderer oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde auf Aufforderung vorzuzeigen.
  3. Unverzügliche Übermittlung einer Ersatzanmeldung in Schrift- oder Textform (Aussteigekarte) an das zuständige Gesundheitsamt – also das gemeinsame Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Osnabrück.

Im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers (Busunternehmen, Bahn etc.) ist die Bestätigung gem. § 1 Abs. 3 CoronaEinreiseV bei der Beförderung mitzuführen und dem Beförderer vor oder während der Beförderung zum Zwecke der Überprüfung vorzulegen.

Zudem sind die aus einem Risikogebiet einreisenden Personen, gem. § 3 CoronaEinreiseV dazu verpflichtet, spätestens 48 Stunden nach der Einreise über einen Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 zu verfügen. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen und muss den Anforderungen des Robert Koch-Institutes genügen (https://rki.de/covid-19-tests). Ein „Schnelltest“ ist somit nicht ausreichend.

Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen (höchstens) 48 Stunden vor Einreise oder durch eine Testung unmittelbar nach der Einreise nachgekommen werden. Der zuvor genannte Nachweis muss auf Anforderung der zuständigen Behörde i. S. d. Infektionsschutzgesetzes, die bis zu 14 Tage nach Einreise erfolgen kann, sowie den Behörden im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung vorgelegt werden. Für stichprobenhafte Kontrollen werden wir uns an Sie – als verantwortlichen Betrieb – wenden. Deshalb achten Sie bitte darauf, dass die Nachweise für die bei Ihnen beschäftigten Personen unmittelbar verfügbar sind.


Arbeitseinsatz

Von der strikten Absonderung (s. oben „Einreise“, 1. Absatz) sind Personen ausgenommen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen, wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer solchen Absonderung vergleichbar sind, und ihnen das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist.

In diesen Fällen hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn dem Landkreis Osnabrück anzuzeigen. Hierzu ist – wie bereits  im vergangenen Jahr – die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!zu nutzen. Die zur Erfüllung der im vorstehenden Absatz genannten Anforderungen ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen.

Für die Anmeldung der Arbeitskräfte können Sie die beigefügte Excel-Datei als Muster verwenden, es bleibt Ihnen aber unbenommen weiter Ihre eigenen Listen mit den entsprechenden Angaben zu übersenden.

Die Einhaltung der Vorgaben für die Beschäftigung der Arbeitskräfte – wie auch der allgemeinen Hygieneregeln – wird vom Landkreis Osnabrück überprüft.


Verkürzung der Absonderungsdauer

Die 14-tägige (Arbeits-)Quarantäne endet vorzeitig, wenn ein auf einer molekularbiologischen Untersuchung beruhendes ärztliches Zeugnis in Bezug auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit Corona-Virus SARS-CoV-2 in Papierform oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorhanden ist. Die zugrunde liegende Testung darf frühestens 5 Tage nach der Einreise vorgenommen werden.

Auf Verlangen sind die Testergebnisse unverzüglich hier vorzulegen, können aber auch ohne entsprechende Aufforderung von Ihnen über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!direkt hierher übermittelt werden.


Allgemein

Da sich die geltenden Bestimmungen zu Risikogebieten und zur Einreise, Quarantänepflicht, Arbeitsaufnahme etc. ständig ändern können, informieren Sie sich bitte regelmäßig. Sollte ein für Sie relevantes Land zu einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet „hochgestuft werden, so gelten deutlich strengere Einreiseregelungen. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an uns, um zu klären ob eine Einreise aus diesen Ländern möglich ist.

Abschließend weise ich noch darauf hin, dass Sie als Betrieb sicherzustellen haben, dass bei Ihnen beschäftigte Personen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, auf die aktuellen Hygieneregeln hingewiesen werden und diese auch verstanden haben. Die Einhaltung der Hygieneregeln ist von Ihnen regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.

Rote und Graue Gebiete

Nitrat- und phosphatsensible Gebiete – welche Vorgaben sind einzuhalten?

Besteht bei Ihnen Unklarheit hinsichtlich der aktuell einzuhaltenden Maßnahmen in den Gebietskulissen? Informieren Sie sich in den folgenden Dokumenten/PDF-Dateien, die die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 28.01.2021 veröffentlicht hat.
 

Kurzinformation Vorgaben Gebietskulissen

Gebietskulissenkarte LEA-Portal

Aktionen zum Insektenschutzprogramm

Vor dem Hintergrund des geplanten Insektenschutzprogramms der Bundesregierung, das am 10. Februar im Bundeskabinett beraten werden soll, möchten wir Sie zu kurzfristigen Aktionen in Niedersachsen aufrufen und nachfolgend über geplante Aktionen des DBV (PDF im Anhang) informieren.

Die Beschlüsse vom September 2019 zwischen CDU und SPD sind durch die Entwicklungen insbesondere in den Bundesländern überholt. Für Niedersachsen würde die Umsetzung in jeglicher Form mit den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg kollidieren. Bundestagsabgeordnete, die sich nicht für eine vollständige Revision der Beschlüsse vom September 2019 - soweit sie ordnungsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft vorsehen - aussprechen, kündigen damit den Niedersächsischen Weg auf. Damit verbunden wäre ein erheblicher Vertrauensverlust in die Verbindlichkeit der Politik. Dieses wird nicht ohne Konsequenzen mit Blick auf die in Niedersachsen anstehende Kommunalwahl 2021 und die am 26. September stattfindende Bundestagswahl 2021 bleiben. Die Abgeordneten müssen sich jetzt entscheiden, ob sie eine Politik von gestern fortsetzen wollen oder die Innovationen aus den Ländern unterstützen. Einen Mittelweg gibt es nicht. Dieses kann nur der gemeinsame Tenor sein, den wir an die niedersächsische und die Berliner Politik richten sollten.

Daher rufen wir Sie auf, unsere klare Position hierzu vorrangig Ihren CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten in einer kurzfristigen Telefonaktion nochmals kundzutun.

Des Weiteren möchten wir Sie bitten, Ihre Betroffenheit auch in Richtung Bundeskanzleramt und Bundeskanzlerin zu formulieren. Im Anhang finden Sie ein Musterschreiben, das Sie als Kreisverbände wie auch als betroffene Landwirtinnen und Landwirte entweder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt über das Kontaktformular des Bundeskanzleramt über https://m.bundeskanzlerin.de/bkinm-de/kontakt senden können.
Gern können Sie hierfür auch den Hashtag #unerhört nutzen.

DBV-Aktion

Anschreiben API Bundestag

Jugendkongress Natur und Landwirtschaft 2021/2022

Welche jungen Menschen haben Ideen für mehr Nachhaltigkeit?
 

Egal ob Junglandwirt*in oder Naturschützer*in, egal ob schon gut informiert oder ob noch Wissen fehlt– gesucht sind engagierte junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die bereit sind Lösung zu finden, mit der Landwirtschaft und Naturschutz einander bereichern können. Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2021

Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt vom 17.12.2020:

Osnabrück. Unter dem Motto „Zusammen.wachsen – auf den Böden der Zukunft“ startet im März 2021 der „Jugendkongress Natur und Landwirtschaft 2021/2022“. Das Bundesumweltministerium (BMU), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) laden 80 engagierte junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren ein, ihre Lösungsideen für Probleme im Spannungsfeld Landwirtschaft und Naturschutz umzusetzen.„Um die teils konträren Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz im Sinne einer nachhaltigen Zukunft in Einklang zu bringen, sind oft ungewöhnliche Ideen gefragt. Wir setzen da auch auf die Vorschläge der jungen Menschen“, sagt DBU-Generalsekretär Alexander Bonde. „Denn sie gehen oft frisch ans Werk und mit Perspektiven, die sich womöglich vorher kaum jemand getraut hat.“ Das Kongressformat sei für die Teilnehmenden hervorragend geeignet, „um sich über ihre Aktivitäten zu den beiden Themen auszutauschen und gemeinsam neue Vorhaben zu entwickeln, wie zukunftsfähige Lösungen aussehen können“. Bis zum 15. Februar 2021 können sich die 16- bis 27-Jährigen mit einem kurzen Motivationsschreiben unter www.jugend-natur-landwirtschaft.de für den Kongress bewerben. Eine mögliche Teilnahme wird Mitte März bestätigt.

 

Weitere Informationen unter www.jugend-natur-landwirtschaft.de.

Hilfsangebote für ldw. Familien in schwierigen Lebenssituationen

Die Belastungen in den Familien nehmen angesichts des zunehmenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Drucks auf die Landwirtschaft immer weiter zu. Daher möchten wir dazu beitragen, dass die landwirtschaftlichen Familien erfahren, wo derzeit bei Bedarf welche Hilfsangebote und Trainingsmöglichkeiten aus dem Bereich Landwirtschaft in Niedersachsen verfügbar sind. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat einen Flyer erstellt mit Hilfsangeboten und Trainingsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Familien in herausfordernden Lebenssituationen.

Flyer Hilfsangebote für ldw. Familien in schwierigen Lebenssituationen

Hand in Hand für den Artenschutz

 

Information zum Bundeswettbewerb insektenfreundliche Landwirtschaft "Land.Vielfalt.Leben."

Haben Sie Blühstreifen oder Hecken angelegt, in denen Insekten Futter und Unterschlupf finden? Integrieren Sie blühende Zwischenfrüchte oder Untersaaten in Ihre Fruchtfolge? Oder haben Sie eine andere Maßnahme umgesetzt, um Insekten in Agrarlandschaften besser zu schützen? Dann bewerben Sie sich als Einzelbetrieb oder als Kooperation beim Bundeswettbewerb insektenfreundliche Landwirtschaft „Land.Vielfalt.Leben.“.
Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen sich bereits seit Jahren aktiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für den Insektenschutz ein. Dieses Engagement würdigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit diesem Bundeswettbewerb. Die Auszeichnung von besonders erfolgreichen, praxisbewährten sowie zukunftsweisenden Maßnahmen soll den Erfahrungsaustausch fördern und andere Betriebe und Akteure anregen, ebenfalls etwas für den Insektenschutz zu tun.
Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirtschaftlich genutzt. Damit trägt die Landwirtschaft eine hohe Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt von der sie gleichzeitig auch profitiert.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021. Die Auszeichnung erfolgt in zwei Kategorien. Pro Kategorie werden drei Gewinner gekürt und Preisgelder zwischen 2.500 und 5.000 Euro vergeben. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzte, unabhängige Jury wählt unter allen Bewerbungen, die insgesamt sechs Gewinner aus.
Die genauen Teilnahmebedingungen und die Bewerbungsunterlagen für den Bundeswettbewerb finden Sie auf der Website www.land-vielfalt-leben.de.
Flyer zum Bundeswettbewerb: Flyer Bundeswettbewerb
 
 
 

G E S C H L O S S E N

Unser Haus bleibt ab Montag, den 28. Dezember 2020 bis einschließlich Donnerstag, den 30. Dezember 2020, geschlossen.

Ab Montag, den 4. Januar 2021 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.

Holger Hennies ist neuer Präsident des Landvolk Niedersachsen. Er setzte sich mit 90 zu 74 Stimmen gegen Jörn Ehlers durch.

Zusammenfassung der
heutigen online Jahreshauptversammlung vom Landvolk Niedersachsen am 03.12.2020:
Ministerpräsident Weil: der Niedersächsische Weg ist sehr gutes Signal, dass auf andere Bereiche ausweitbar ist.
1. Die jetzige Form der Entlohnung der Landwirtschaft kann so nicht bleiben,  wie sie ist.
2. Ein Wandel in der Landwirtschaft ist unumgänglich beim Ziel im Jahr 2050 in der EU klimaneutral zu sein
3. Nitrat muss faktenbasiert diskutiert und behandelt werden.
4.Tierschutz Nutztier Verordnung ist ein Kompromiss aus Wünschen, Übergangsfristen und Entlohnung und soll Planungssicherheit bringen für eine Landwirtschaft, die gebraucht wird. 
 
Albert Schulte to Brinke: Bitte an die Politik, die deutsche Sauenhaltung in Deutschland nicht aufzugeben. Zusätzlich ist das Ziel, den niedersächsischen Weg wissensbasiert zu leben. Minus 20 Prozent beim Nitrat sind absolut praxisfern.
Ministerin Barbara Otte Kinast: Der Gesellschaftsvertrag ust ein Vertrag aus Wertschätzung und Wertschöpfung. 
 
1. Niedersächsische Weg  ist ein Erfolg für das Miteinander. Umweltschutz hat jetzt ein Preisschild. 
2. Bezahlter Tierschutz 
3. Bezahlte Ackerbaustrategie
4. Volksbegehren gehört halt zu einer Demokratie dazu, und hat gezeigt wie wichtig es ist, dass der Erfolg des Niedersächsischen Weges umso wichtiger ist, da es ein Kompromiss aus Landwirtschaft,  Politik,  Umweltschutz und Gesellschaft ist.
5. Landwirtschaft ist extrem anpassungsfähig und sicherlich wird man trotz Entlohnung nicht alle mitnehmen können. Das erste Ziel der Landwirtschaft ist bei allen Veränderungen die Ernährungssicherung und zusätzlich muss man Alternativen aufzeigen. Wir müssen aber auch im ehrlichen Dialog eine viel bessere Folgenabschätzung machen. Ohne Landwirtschaft stirbt der ländliche Raum. Gemeinsam kann man viel aushalten und bewegen. 
Dankeschön von der Ministerin an Albert Schulte to Brinke für den guten Austausch über die Jahre und gerne nimmt die Ministerin auch zukünftig Rat von ihm an.
 
Minister Olaf Lies:
1. Der Niedersächsische Weg zeigt, dass ein Kompromiss die Lösung ist und nicht die Konfrontation. 
Landwirte im Boot zu haben, ist die Lösung für mehr Umweltschutz. 
2. Volksbegehren und niedersächsische Weg wurden oft von der Gesellschaft verwechselt. Erfolg des Niedersächsischen Wegs ist umso wichtiger. 
3. Konstruktives Streiten mit Leitplanken für die Landwirtschaft. Für einen  gesellschaftlichen Wandel muss Politik die Rahmenbedingungen schaffen. Landwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, wie jeder andere auch und dieser Beruf muss durch gute Arbeitsbedingungen und  Wertschöpfung attraktiv sein.
4. Alle roten Nitratmesstellen werden mit maximaler Transparenz überprüft.
 
Dankeschön von Minister Lies an einen sehr freundlichen Albert Schulte to Brinke für den guten Austausch über die Jahre  in schwierigen Zeiten. 
 
Schulte to Brinke: Ich bin dankbar euer Präsident gewesen zu sein. ALBERT SCHULTE TO BRINKE bedankt sich für das Lob und die vielen konstruktiven Gespräche. Er freut sich, dass er mit 2 Kandidaten eine gute Nachfolge gesichert ist. 2. Regionale Versorgung mit landeseigenen Lebensmitteln gilt es auch zukünftig zu erhalten. Deshalb müssen die demonstrierenden Landwirte gesehen und gehört werden.
3. Auch jetzt fragen wir uns schon,  wo sind eigentlich die deutschen Enten hin? Die Auslagerung von Lebensmitteln ins Auslauf sollte uns nicht fortlaufend passieren, wenn wir uns auch zukünftig selbst ernähren wollen.
4. Es kann auch nicht sein,  dass sich so wie momentan der Lebensmitteleinzelhandel auf Kosten der Landwirtschaft die Taschen voll macht.
 
Wahl des neuen Präsidenten, bei der Friedrich Steffens Wahlleiter ist:
Neuer Präsident bei 80 Prozent Wahlbeteiligung ist Dr. Holger Hennies,  Vizepräsident sind Jörn Ehlers und Ulrich Löhr und Manfred Tammen im neuen Präsidium. 
 
Wir wünschen dem neuen Präsidium alles Gute und sagen Dankeschön für den Einsatz der Niedersächsischen Landwirtschaft.
 Der neue Präsident Dr. HOLGER HENNIES:
- Am Anfang steht immer der Dank.
- gemeinsam möchte er dafür kämpfen, dass Landwirtschaft nicht zerrieben wird. Die Demonstrierenden zeigen die Not, die ein Ende finden muss. Leistung und Gegenleistung müssen im angemessenen Verhältnis stehen.
Packen wir es an. 
 
Helmut Brachtendorf zeigt den Spagat zwischen Tierwohl,  Umweltschutz,  Gesetzen,  Wertschätzung,  Wertschöpfung, Kompromissen und Arbeit des DBV und gesellschaftlichen Ansprüchen in der Landwirtschaft auf.
 
Präsident Ruckwied vom Deutschen Bauernverband bedankt sich beim ehemaligen Präsidenten Albert Schulte to Brinke für die sympathische, wissensbasierte Landvolkarbeit.
 
Stegemann: 
Der Haushalt 2019 vom Landvolk Niedersachsen stellt sich ausgeglichen dar, wurde geprüft und der Vorstand entlastet.