Priorisierungsgruppe 3 - Schrittweise Öffnung

Informationen zur Impfkampagne in Niedersachsen:

Die Terminvergabe, für in besonders relevanter Position Tätige in KRITIS Unternehmen, ist hiernach ab Montag, den 31. Mai 2021 möglich.
Angehörige aller Berufsgruppen sind aufgefordert zu Ihrem Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer ArbeitgeberInnen mitzubringen. Diese Bescheinigung kann unter https://www.niedersachsen.de/download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Berufsgruppen immer erst ab dem jeweiligen Tag ihrer Impfberechtigung in den Vordruck aufgenommen werden.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/faq-impfung-195559.html

Darüberhinaus haben Bund und Länder die Priorisierung für AstraZeneca und Johnson & Johnson aufgehoben. Künftig soll es allen Erwachsenen möglich sein, sich in Ihrer Arztpraxis impfen zu lassen.

Für den niedersächsischen Weg und gegen das Aktionsprogramm Insektenschutz

Diese Woche wird in Berlin wieder über das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) gesprochen. Auf Landesebene wurde der niedersächsische Weg ins Leben gerufen. Dieser Weg ist eine solidarische und gute Lösung für den Umwelt- und Artenschutz. Die Akteure bestehend aus Politik, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden haben die Kooperation gemeinsam ausgearbeitet. Durch die Postkartenaktion wollen wir und die KreisLandFrauen Melle die Politik dazu aufrufen für den niedersächsischen Weg zu stimmen.

 

Pflanzenschutzmittelkartell

Beteiligung an der Schadensersatzklage noch bis zum 15. Juni 2021 möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Rundschreiben März 2021. 

QR-Code zur Registration zur Klägergemeinschaft:

AGE - Rundschreiben 36/2021

Anliegend veröffentlichen wir Ihnen das Rundschreiben 36/2021 der AGE zur Kenntnis.

Rundschreiben 36/2021
I. Niedersächsische Landesregierung plant Öffnungen ab dem 10.05.2021
II. Einberufung einer Härtefallkommission und Richtlinienentwurf „Härtefallhilfe Niedersachsen“
III. Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Anträge zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung sowie zu Kursen zur Prüfungsvorbereitung jetzt möglich
IV. Befristete Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung beschlossen
 
 

Artenschutzpreis 2021 - Verlängerung der Bewerbungsfrist

 

Geplante Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, die Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück, zu Freitag, 23.04.2021, aufzuheben. 
Die Stallpflicht war zum Schutz vor der Einschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel Mitte November 2020 erforderlich geworden. Durch die Haltung im Stall oder innerhalb von überdachten und seitlich vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützten Ausläufen sollte vor allem verhindert werden, dass das Geflügel mit Ausscheidungen infizierter Wildvögel oder mit Wildvogelkadavern in Kontakt kommt. Grundlage für die Anordnung der Stallpflicht war eine Risikobewertung des Landkreises.
 
Im Rahmen einer Abwägung aller relevanten Faktoren ist der Landkreis Osnabrück zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht mehr angemessen ist, die Stallpflicht weiter anzuordnen. 
Das Risiko wird nunmehr geringer eingeschätzt, weil sich das Seuchengeschehen in der Umgebung beruhigt hat, die Wildvogelbewegungen deutlich nachgelassen haben und sich die Änderung der Witterungslage günstig auswirkt. Zudem wurden im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück weder Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln noch Ausbrüche in Geflügelbeständen festgestellt. Es wurden mehr als 130 Proben von Wildvögeln untersucht; in keiner wurde der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen.
 
Dennoch besteht das Restrisiko eines Viruseintrages, da der Erreger nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorkommt. 
Nicht nur deswegen ist es weiterhin sehr wichtig, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpestverordnung (§§ 2 bis 7, Link: www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/ ) eingehalten werden, hier insbesondere 
- eine Wildvogel-geschützte Fütterung,
- eine Tränkung mit Leitungswasser (nicht mit Oberflächenwasser, zu welchem Wildvögel Zugang hatten) und
- eine Wildvogel-geschützte Lagerung von Futtermitteln und Einstreu.
Darüber hinaus sollten Ausläufe vor Wiedernutzung nach Wildvogelkadavern abgesucht und diese entfernt werden (Entsorgung über den Haus- Restmüll).

Rehkitzrettung mittels Drohne und Wärmebildkamera

Spätestens durch das Förderprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Wildtierrettung bei der Mahd bekannter geworden. Die Jägerschaft Melle hat aus dem Programm des Bundes die Förderung von zwei weiteren Drohnen beantragt. Aber auch ohne diese zusätzlichen Drohnen stehen den Meller Landwirten bereits 5 Drohnenteams für die vervorstehende Erntesaison zur Verfügung.

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Drohnenbediener

Bündnis setzt sich für den Schutz der Meller Kiebitze ein

Die „Kooperation Lebensraum- und Artenschutz Melle - KLAr Melle“, ein Bündnis aus der Stiftung für Ornithologie und Naturschutz (SON), dem Kreislandvolkverband Melle e. V., der Jägerschaft Melle e. V. und der Stadt Melle, setzt sich seit 2018 mit dem Projekt „Kiwitt Melle – Alles KLAr für den Kiebitz!“ für den Schutz der Gelege und die Aufwertung der Lebensräume des ehemaligen „Allerweltvogels“ ein. Im Rahmen dieses KLAr-Projektes wird bei der Flächenbearbeitung das Gelege des inzwischen selten gewordenen Wiesenvogels durch die Umfahrung der Nestbereiche geschützt.

Der Kiebitz beginnt ab Mitte März auf den häufig noch unbestellten Flächen mit seinem Brutgeschäft. Zur gleichen Zeit beginnt die Feldbestellung. Die Gelege des Bodenbrüters sind vom blanken Acker jedoch kaum zu unterscheiden, weswegen sie bei der Bodenbearbeitung übersehen und zerstört werden können. Um die Gelege zu schützen, ist es hilfreich die Nester mit fingerdicken Stäben ca. fünf Meter vor und nach dem Gelege zu markieren und diesen Bereich bei der Bearbeitung durch Umfahren auszusparen. Die jährliche Geländeschulung zum Gelegeschutz wird aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht stattfinden. Stattdessen bietet das Bündnis kostenlose Beratungsgespräche im Freien oder telefonische Abstimmungen rund um das Auffinden und Markieren der Kiebitz-Gelege an. Die Geschäftsstelle ist per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und telefonisch unter 05422-9289328 oder 0162-8087652 zu erreichen. Gerne können auch Sichtungen des Kiebitzes oder andere Beobachtungen mitgeteilt werden.


Das Projekt „Kooperation Lebensraum- und Artenschutz Melle – Klar Melle“ ist zu 80 % aus Mitteln des ELER-Fonds der Europäischen Union und Mitteln des Landes Niedersachsen finanziert.

Bild Kiebitzgelege: Mit dem bloßen Auge nur schwer zu erkennen: ein Kiebitz-Gelege auf einem noch unbearbeiteten Acker. (Bild: Uwe Schneider)