Kostenloses Webinar zur Ackerschlagkartei von Landberatung Niedersachsen GmbH

Sehr geehrtes Mitglied,

 

da ich im Zuge der Agrarberatung schon öfter nach einer Ackerschlagkartei gefragt worden bin, habe ich mich an die Landberatung Niedersachsen gewandt.

Mit deren Programmen arbeiten wir auch schon seit Jahren, z.B. Stoffstrombilanz, Berechnung betriebliche N-Obergrenze u.a.

 

Auf meine Anfrage hin,  ist dann diese Einladung zu einem kostenlosen Webinar Ackerschlagkartei für Berater und Landwirte gekommen.

 

Die Ackerschlagkartei hat den großen Vorteil, dass es ENNI konform ist und die Daten in das ENNI Programm importiert werden können.

Wir als Berater können dann im Zweifelsfall oder bei Rückfragen auch auf die eingegebene Daten zugreifen, um sie dann mit ENNI Online zu melden.

 

Einige Vorteile auf einmal:

 

  • Sie  können Zeit nah die Düngung digital am PC, Laptop oder mobile mit dem Smartphone dokumentieren
  • Keine doppelte Eingabe, der Berater kann auf die Daten zugreifen.
  • Zeit und Kostenersparnis

Einladung Webinar

Vorstellung neues Beitragssystem vom Verband

Obstbaumpflege

VÖ: 25.10.2023

 

Flüssiggas

VÖ: 26.07.2023

Sonntags am Grünen Fenster

 

Kooperationsangebote

Stromvertrag EON

VÖ: 23.03.2023

Die LVB konnte mit E.ON einen Vertrag für Strom für Kunden in der Ersatz- und Grundversorgung abschließen.

Der Vertrag gilt vom 01.04.2023 - 31.12.2014

Der Preis im Gebiet der Westnetz liegt bei 36,750 Ct/kWh brutto und ein Grundpreis von 197,47 €/Jahr brutto. 

Ev. Dorfhelferinnenseminare

VÖ: 23.03.2023

Die Ev. Dorfhelferinnen haben Ihr Aus- und Weiterbildungsangebot - wohnortnah in ganz Niedersachsen - erweitert. 
Ihr aktuelles Portfolio:

Bekannt und bewährt ab 11. September 2023 nach neuer Prüfungsordnung:

Die 14-monatige Weiterbildung zur „Geprüften Berufsspezialistin“/zum geprüften Berufsspezialisten“ für Haushaltsführung und Familienbetreuung (Dorfhelferin/Dorfhelfer)“ für einschlägig hauswirtschaftlich oder gastgewerblich vorgebildete Kräfte, die sich beruflich weiterentwickeln, umorientieren oder, z.B. nach eigener Familienphase, beruflich neustarten wollen.

Neu zum 01. Oktober 2023:

3-jährige, staatlich anerkannte Vollzeitausbildungzum/zur „Haus- und Familienpfleger*in“ nach einem allgemeinbildenden Schulabschluss.

Aus- und Weiterbildung führen beide zielgerichtet in eine langfristige, sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit als Fachkräfte in der professionellen Versorgung und Betreuung von Familien in der häuslichen Umgebung.

Nicht nur während der Ausbildung, sondern auf Wunsch und bei persönlicher Eignung auch schon während der Kurslaufzeit der Weiterbildung ist einesozialversicherungspflichtige Anstellung beim Ev. Dorfhelferinnenwerk Nds. e.V. möglich. Informieren Sie sich gern auch über unsere Homepage unter www.dhw-nds.de/aus-und-weiterbildung

Folgend ein paar aktuelle Flyer sowie die Einladung zum Informationstag am 6. Mai 2023.

Informationstag 6. Mai 2023

Dorfhelferinnenwerk

Weiterbildung

Haus- und Familienpflege
 

Öffnungszeiten Feiertagen

Zwischen den Feiertagen bleibt das Haus der Landwirtschaft in Melle geschlossen.

Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. 

Informationen Gas/Strom

VÖ: 14.12.2022

Die Energiemärkte für Erdgas und Strom sind immer noch nicht zur Ruhe gekommen. Hiermit geben wir Ihnen neueste bzw. aktuelle Informationen - soweit wie möglich - aufbereitet weiter.


Erdgas:

Unsere Mitglieder wurden nach Ablaufende des bis 01.10.2022 bestehenden Erdgas-Liefervertrages von Ihrem Grund- und Ersatzversorger über die weitere Belieferung in der Grundversorgung (privater Erdgasverbrauch) und Ersatzversorgung (betrieblicher Verbrauch auch in Verbindung mit privatem Verbrauch) informiert.

Auffällig ist, dass nicht alle Versorger zwischen Grund- und Ersatzversorgung beim Erdgasverbrauch unterschieden haben. Die Mitglieder im Netzgebiet der EWE wurden alle in die Grundversorgung eingestuft. Ansonsten wurden nach unseren Informationen alle in die Grund- oder Ersatzversorgung eingestuft. Sollten Mitglieder von Versorger in die Ersatzversorgung eingestellt sein, der Erdgasverbrauch aber nur privat genutzt werden, so kann eine Umstellung vom Mitglied verlangt werden. Ob die Umstellung von Ersatz- in die Grundversorgung finanzielle Vorteile bringt, kann bezogen auf alle Versorger, nicht sicher beurteilt werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Nach aktuellen Informationen wird die Bundesregierung den Energiepreisdeckel auch beim Erdgas schon ab dem 01.01.2023 einführen.

Es wird nach derzeitigem Informationsstand folgende Entlastungen für Erdgaskunden geben:

  • Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01.10.2022 von 19 % auf 7 %.
  • Der monatliche Abschlag für den Dezember 2022 wird vom Versorger beim Kunden nicht eingezogen. Dieser Abschlag wird vom Versorger dem Staat in Rechnung gestellt. Es gibt kein Antragsverfahren zum Dezemberabschlag - der Kunde braucht nichts zu unternehmen.
  • Ab dem 01.01.2023 gilt eine Kostenberechnung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Energiepreisdeckel für Erdgas. Der Energiepreisdeckel für Erdgas wurde auf 12 Ct/kWh festgesetzt und gilt zunächst bis Frühjahr 2024. Der Energiepreisdeckel gilt für 80 % der Verbrauchsmenge. 20 % der Verbrauchsmenge wird mit dem Preis des jeweiligen Versorgers berechnet. Dadurch soll der Nutzer von Erdgas zum Sparen angehalten werden.
  • Lt. Versorger ist es wohl nicht so einfach die gesetzlichen Vorgaben zum Energiepreisdeckel zeitnah in den Abrechnungen zu berücksichtigen. Insofern kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Verbrauchsabrechnungen kommen.

 

Strom:

Unsere Mitglieder wurden zum Ablaufende des bis 31.12.2022 bestehenden Strom-Liefervertrages von LVB und weitgehend (jedoch nicht alle – so beispielsweise vom Versorger E.ON) von Ihrem Grund- und Ersatzversorger über die weitere Belieferung in der Grundversorgung (privater Stromverbrauch) und Ersatzversorgung (betrieblicher Verbrauch auch in Verbindung mit privatem Verbrauch) informiert.

Nach derzeitigem Informationsstand unterscheiden alle Versorger beim Strom zwischen Grund- und

Ersatzversorgung. Bis 10000 kWh Jahresverbrauch gilt dabei die Grundversorgung, über 10000 kWh   Jahresverbrauch die Ersatzversorgung. Jedoch können auch Lieferstellen über 10000 kWh Jahresverbrauch in die Grundversorgung gelangen, wenn der Stromverbrauch ausschließlich der privaten Entnahme (also ohne landwirtschaftliche oder ohne gewerbliche Nutzung) dient. Die Mitglieder sollten sich dann dazu eigenständig beim jeweiligen Versorger melden.

Nach aktuellen Informationen wird die Bundesregierung den Energiepreisdeckel beim Strom ab dem 01.01.2023 einführen.

  • Lieferstelle bis 30.000 kWh werden auf 40 Ct/kWh festgesetzt für 80 % der vorherigen Jahresverbrauchen, die restlichen 20 % zum aktuellen Tarif
  • Lieferstellen ab 30.000 kWh werden auf 13 Cent /kWh zzgl. Steuern + Abgaben für 70 % des vorherigen Verbrauches. Die restlichen 30 % zum aktuellen Tarif.

Lt. Versorger ist es wohl nicht so einfach die gesetzlichen Vorgaben zum Energiepreisdeckel zeitnah in den Abrechnungen zu berücksichtigen. Insofern kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Verbrauchsabrechnungen kommen.