Geplante Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, die Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück, zu Freitag, 23.04.2021, aufzuheben. 
Die Stallpflicht war zum Schutz vor der Einschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel Mitte November 2020 erforderlich geworden. Durch die Haltung im Stall oder innerhalb von überdachten und seitlich vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützten Ausläufen sollte vor allem verhindert werden, dass das Geflügel mit Ausscheidungen infizierter Wildvögel oder mit Wildvogelkadavern in Kontakt kommt. Grundlage für die Anordnung der Stallpflicht war eine Risikobewertung des Landkreises.
 
Im Rahmen einer Abwägung aller relevanten Faktoren ist der Landkreis Osnabrück zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht mehr angemessen ist, die Stallpflicht weiter anzuordnen. 
Das Risiko wird nunmehr geringer eingeschätzt, weil sich das Seuchengeschehen in der Umgebung beruhigt hat, die Wildvogelbewegungen deutlich nachgelassen haben und sich die Änderung der Witterungslage günstig auswirkt. Zudem wurden im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück weder Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln noch Ausbrüche in Geflügelbeständen festgestellt. Es wurden mehr als 130 Proben von Wildvögeln untersucht; in keiner wurde der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen.
 
Dennoch besteht das Restrisiko eines Viruseintrages, da der Erreger nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorkommt. 
Nicht nur deswegen ist es weiterhin sehr wichtig, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpestverordnung (§§ 2 bis 7, Link: www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/ ) eingehalten werden, hier insbesondere 
- eine Wildvogel-geschützte Fütterung,
- eine Tränkung mit Leitungswasser (nicht mit Oberflächenwasser, zu welchem Wildvögel Zugang hatten) und
- eine Wildvogel-geschützte Lagerung von Futtermitteln und Einstreu.
Darüber hinaus sollten Ausläufe vor Wiedernutzung nach Wildvogelkadavern abgesucht und diese entfernt werden (Entsorgung über den Haus- Restmüll).