Stichtagsmeldung nicht vergessen!

Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse, HI-Tier und QS nicht vergessen!

Webcode: 01042622 Stand: 05.01.2024

Bis zum 17. Januar 2024 müssen die Besitzer von Pferden, Eseln, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) die Zahl der am 03.01.2024 gehaltenen Tiere melden. (Rinderhalter müssen keine Meldung abgeben, da die TSK die Rinderbestandszahlen aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Empfehlenswert ist es sofort die maximale Anzahl der gehaltenen Tiere zu melden, da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet. Zudem gibt es eine Nachmeldeverpflichtung, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder um mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel 250 Tiere erhöht.

Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier: https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1242_.html

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Zahlung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2024) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.

Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)

Laut der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (Stichtagsmeldung) schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de.

QS-Antibiotikamonitoring

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Behandlungsbelege des letzten Halbjahres und, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, die sog. Nullmeldung bis zum 31.01. erfolgen. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen. Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Wenn auch die Nullmeldung aus der QS-Antibiotikadatenbank an HIT übertragen werden soll, muss QS in der Tierhalterversicherung an HIT zur Meldung berechtigt werden.

Quelle: LWK Niedersachsen

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/41233_Stichtagsmeldung_an_die_Tierseuchenkasse_HI-Tier_und_QS_nicht_vergessen